Ihr gutes Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch, wenn der Versicherer ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind durch den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer erstattungspflichtig. Eine Ausnahme sind sogenannte Bagatellschäden (Schadenhöhe niedriger als ca. 750 €).
Die vollständige Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt wird und die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streitigkeiten über den Schadenhergang oder die Reparaturdurchführung gibt.
Oftmals bieten Versicherungen die Übernahme des Schadenmanagements an bzw. das Stellen eines Sachverständigen. Diese Angebote sollten Sie keinesfalls annehmen. Der Sachverständige der Versicherung ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Merkantile Wertminderung wird dann oft "vergessen".
Auch der Kostenvoranschlag einer Werkstatt kann ein Sachverständigengutachten nicht ersetzen. Er hat keinerlei Beweiskraft, es werden keine Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht und wichtige Posten wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfallzeiten werden nicht beziffert.
Lassen Sie sich Ihre Rechte von der Versicherung nicht nehmen - Sie verzichten ansonsten auf Geld, das Ihnen zusteht.