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Meldung und Abwicklung des Schadens 

                                                                                                    

Vorraussetzung für eine gute und schnelle Schadenregulierung ist die eindeutige Klärung der Schuldfrage. Wichtig hierfür sind das polizeiliche Aufnahmeprotokoll, die Aussage von Zeugen und Ihr angefertigter, von den Beteiligten unterzeichneter Unfallbericht.

Als Geschädigter nach einem Unfall können Sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schadenersatz verlangen. Sie müssen nicht darauf warten, dass der Schädiger den Schaden meldet.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz - Sachverständigen, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Sachverständigen gehören nach geltender Rechtssprechung zum Schaden und können somit bei einem Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Das gilt ebenso für weitere Kosten wie z.B. Rechtsanwaltgebühren, Abschleppkosten, Leihwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung.

Da es um die Erstattung des Schadens an Ihrem Fahrzeug geht, steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Sachverständigen zu benennen. Ihr gutes Recht sollten Sie sich nicht vom Versicherer nehmen lassen. Angebote der Versicherung wie "Wir kümmern uns um alles" bedeuten in der Praxis meist, daß die Kosten für den Versicherer so gering wie möglich gehalten werden.

Wenn bei dem Unfall Personen verletzt worden sind oder Probleme mit dem Versicherer bei der Schadenregulierung auftreten, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

 

Kfz-Sachverständiger Thorsten Schockenbäumer | jederzeit erreichbar: 0177 6107278